Erfolg im Datenschutzrecht: Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat für einen Mandanten im Zusammenhang mit dem Lookiero-Datenleck außergerichtlich 5000 Euro immateriellen Schadensersatz durchgesetzt. Der Online-Modeanbieter Lookiero war offenbar am 27. März 2024 Ziel eines massiven Hackerangriffs geworden, bei dem sensible Daten von Millionen Nutzern in die Hände Dritter gelangten – so berichtete zumindest das Magazin Heise-Online. Lookiero hat den Datenvorfall gegenüber Dr. Stoll & Sauer mit Schreiben vom 8. Mai 2025 bestätigt. Die Rechtsprechung von EuGH und BGH hat die Hürden für Schadensersatz gering angesetzt. Bereits der reine Datenverlust kann einen Schadensersatz nach sich ziehen. Betroffene von Datenlecks sollten nun ihre Ansprüche prüfen lassen – im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung im Datenleck-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Verbraucherkanzlei erlangte durch ihre Rolle im Abgasskandal bundesweite Bekanntheit.

Datenleck bei Lookiero betrifft fast 5 Millionen Accounts

Nach einem Bericht von Heise Online vom 30. August 2024 wurden beim Online-Styling-Dienst Lookiero rund 4,8 Millionen Kundenkonten kompromittiert. Die Plattform Have I Been Pwned veröffentlichte die Informationen. Die Plattform hat sich auf die Analyse und Dokumentation von Datenlecks spezialisiert hat. Besonders gravierend: Die Daten sind bereits im Umlauf – teils im Darknet.

Welche Daten wurden abgegriffen?

Laut den veröffentlichten Informationen wurden unter anderem folgende personenbezogene Daten entwendet:

  • E-Mail-Adressen
  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdaten
  • Adressen (Straße, PLZ, Ort)
  • Telefonnummern
  • Anmeldedaten (Hashes von Passwörtern)

Das Leck wurde demnach am 30. August 2024 entdeckt. Die Plattform Have I Been Pwned entdeckte die Daten im Darknet und kontaktierte nach dem Heise-Online-Bericht Lookiero. Am 10. September 2024 informierte Lookiero die Kunden über die Blog-Funktion auf der Website. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist diese Information zu dünn und auch zu spät. Dieses Versäumnis stärkt aus Sicht der Kanzlei zusätzlich die Position geschädigter Verbraucher. Wer seine Daten in einem sensiblen Bereich wie Modeberatung und persönlichem Stilmanagement anvertraut, muss sich auf Datensicherheit verlassen können.

Rechtliche Bewertung: EuGH und BGH stärken Verbraucherrechte

Die europäische und deutsche Rechtsprechung gibt den Betroffenen von Datenschutzverstößen klare Werkzeuge an die Hand, um immateriellen Schadensersatz geltend zu machen.

  • EuGH (Urteil vom 14. Dezember 2023, Az. C-340/21):
    Schon der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen. Ein konkreter Nachweis finanzieller Nachteile ist nicht notwendig. Es genügt, dass Betroffene etwa Angst vor Datenmissbrauch oder Kontrollverlust über ihre privaten Informationen empfinden.
  • BGH (Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24):
    Der Bundesgerichtshof bestätigte die Linie des EuGH und betonte: Betroffene müssen keine konkreten Missbrauchsfälle nachweisen. Der bloße Verstoß gegen Datenschutzvorschriften und die bloße Möglichkeit eines Datenmissbrauchs reichen aus, um Ansprüche zu begründen. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich nach Art, Schwere, Dauer und Umständen der Datenschutzverletzung.

Erfolgreiche Praxis zeigt: Bis zu 5000 Euro Schadensersatz möglich

Dr. Stoll & Sauer hat bereits in zahlreichen Verfahren – teils außergerichtlich, teils vor Gericht – Schadensersatzbeträge bis zu 5000 Euro durchgesetzt. Immer mehr Gerichte und Unternehmen erkennen an, dass Datenschutz kein abstrakter Begriff ist, sondern konkrete Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte der Menschen hat. Für Betroffene des Lookiero-Datenlecks bietet Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im Datenleck-Online-Check an. Die erfahrenen Anwälte prüfen individuell, ob ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz besteht – schnell, unkompliziert und ohne Risiko. Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend – Gesetzgeber und Gerichte stärken die Position der Betroffenen deutlich.

Was Dr. Stoll & Sauer zum starken Partner im Datenschutz macht

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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