Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe möglich machen, sofern folgende Bedingungen zutreffen: Es handelt sich um dringliche, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Projekte deren Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte (13,84 Mio. €) übersteigt.
Mit diesem Kompromiss hat die Bundesregierung einen wohl bedacht und klar umrissenen Ausnahmefall für die Abweichung von der Teil- und Fachlosvergabe geschaffen. Damit gibt sich der Bundesrat jedoch nicht zufrieden und erhebt die Forderung, dass zeitliche Gründe ohne jede Koppelung an das Sondervermögen oder einen Vergabeschwellenwert als Ausnahmebegründung gelten sollen.

„Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe“, stellt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE NRW, fest. „Selbstverständlich gibt es Beschleunigungspotentiale im Vergaberecht, die es zu heben gilt, wie Einschränkungen von Verbandsklagerechten, den Vorzug des Plangenehmigungsverfahrens ausbauen und unzählige bürokratische Abläufe der Vergabestellen zu reduzieren. Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen.“
Seit Monaten stehen die BAUVERBÄNDE NRW in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium. In zahlreichen Gesprächen haben wir dabei deutlich aufgezeigt, wie wichtig die bestehenden Vergabegrundsätze für den Mittelstand sind: Sie sichern faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung. Der Beschluss des Bundesrates zeigt jedoch, dass für die praktischen und rechtlichen Auswirkungen des Vergaberechts bislang wenig Bewusstsein besteht.

Auch vermissen wir die Beleuchtung von Herausforderungen und Schwierigkeiten beim vermehrten Einsatz von GU-Vergaben und Funktionalausschreibungen: Wie faire Marktansprachen gewährleisten und den Mittelstand einbinden? Wie die wirtschaftliche Vergleichbarkeit darstellen? Wie mit der berechtigten Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben umgehen?
„Diese und weitere Fragen muss die Politik beantworten, ehe sie an den Vergabegrundsätzen rüttelt“, erklärt Verbandspräsident Rüdiger Otto.
Die Beratungen über die Stellungnahme des Bundesrates und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf sollen am 10. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag stattfinden. Wir haben uns mit direkten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus NRW gewandt. Es wird sich zeigen, ob der Bundestag den weitergehenden Forderungen des Bundesrates folgt – oder den mittelstandsfreundlichen Kurs des Regierungsentwurfs beibehält.

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