Rückruf wegen defekter Hochvoltbatterie beim Mini Cooper SE
Die Serie sicherheitsrelevanter Rückrufe bei Elektrofahrzeugen reißt nicht ab. Jetzt hat es auch Mini Cooper mit mangelhaften Hochvoltbatterien erwischt. Der Rückruf betrifft alle Mini Cooper SE, die zwischen November 2018 und Januar 2024 produziert wurden, berichtete der ADAC am 2. September 2024. Nach Angaben des Herstellers kann Feuchtigkeit durch eine Undichtigkeit in das Batteriegehäuse eindringen und dort zu gefährlichen Isolationsfehlern führen. Der Fahrer erhält in diesem Fall zwar eine Warnmeldung im Cockpit („Weiterfahrt möglich. Hochvolt-System“), dennoch kann sich das Fahrzeug während der Fahrt abschalten und im schlimmsten Fall in Brand geraten. Zwei Fahrzeuge – eines in Deutschland, eines in den USA – sind nach dem Medienbericht bereits betroffen.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Weltweit 150.000 betroffene Fahrzeuge, davon 39.000 in Deutschland
- Produktionszeitraum: November 2018 bis Januar 2024
- Ursache: Undichtigkeit im Gehäuse der Hochvoltbatterie, Feuchtigkeitseintritt möglich
- Folgen: Isolationsfehler, Abschaltung der Batterie, Brandgefahr auch im Stand
- Abhilfe: Software-Update mit Diagnosefunktion, das die Batterie bei Fehlern auf unter 30 Prozent entlädt
- Betroffene Fahrer werden vom Hersteller informiert und sollen eine Mini-Werkstatt aufsuchen
Unklar, ob das Problem beim Mini Cooper Se behoben ist
Ob der Rückruf das Problem mit der Hochvoltbatterie beim Mini Cooper SE endgültig beseitigt, ist derzeit offen. Laut Herstellermitteilung soll ein Software-Update helfen, Isolationsfehler frühzeitig zu erkennen. Die Software prüft den Zustand des Hochvoltsystems und entlädt die Batterie bei Verdacht auf einen Defekt auf unter 30 Prozent, um das Brandrisiko zu verringern. Erst wenn die Diagnose einen Fehler bestätigt, soll die Werkstatt den betroffenen Batterieblock austauschen.
Eine vollständige technische Lösung – etwa ein genereller Austausch der fehleranfälligen Batteriegehäuse – ist bislang nicht vorgesehen. Auch offizielle Quellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt und internationale Sicherheitsbehörden (NHTSA) bestätigen lediglich die Einführung der Softwaremaßnahme, ohne von einer dauerhaften Behebung zu sprechen. In Foren berichten erste Fahrzeughalter, dass sie das Update erhalten haben, doch bleibt unklar, ob es Undichtigkeiten in der Batterie langfristig verhindert.
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann die reine Softwarekorrektur den Verdacht eines Konstruktionsfehlers nicht ausräumen. Sollte sich herausstellen, dass physische Mängel an den Batteriegehäusen bestehen, könnten zusätzliche Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehen.
E-Mobilitätsprobleme häufen sich – Klagen gegen Porsche, Mercedes und Ford
Die aktuelle Rückrufaktion bei Mini reiht sich in eine ganze Serie von Sicherheitsproblemen bei Elektrofahrzeugen ein. In den vergangenen Monaten haben mehrere Hersteller ähnliche Rückrufe veranlasst – meist aufgrund von Defekten an Hochvoltbatterien, unzureichender Isolierung oder Brandgefahr.
- Porsche Taycan: Hier kam es zu massiven Problemen mit der Batterie, der Fahrwerksaufhängung und der Reichweite. Zahlreiche Fahrzeuge mussten in die Werkstatt, weil sich das Hochvoltsystem unerwartet deaktivierte oder das Fahrzeug gar nicht mehr startete.
- Mercedes EQA und EQB: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete im Februar 2025 einen Rückruf an, nachdem interne Kurzschlüsse in den Batteriezellen Brandgefahr verursachen konnten. Dr. Stoll & Sauer hat dazu Klage beim Landgericht Dortmund eingereicht.
- Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Bereits 2023 war der Hersteller wegen brennender Batterien in die Schlagzeilen geraten. Nach Rückrufen und Nachrüstungen bleiben technische Risiken bestehen. Auch hier laufen Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Diese Fälle zeigen, dass die Entwicklung und Qualitätssicherung bei Hochvoltbatterien nach wie vor erhebliche Schwachstellen aufweisen. Für betroffene Verbraucher stellt sich deshalb zunehmend die Frage, wer die Verantwortung für Sicherheitsrisiken, Nutzungseinschränkungen oder Wertverluste trägt.
Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer
Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bestehen auch für betroffene Halter des Mini Cooper SE mehrere rechtliche Ansatzpunkte:
- Gewährleistung: Tritt der Fehler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf, können Käufer Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
- Rücktritt und Minderung: Wenn die Batterie undicht ist und ein erhöhtes Brandrisiko besteht, kann der Käufer bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Schadensersatz: Kommt es aufgrund fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Qualitätssicherung oder verspäteter Information zu Schäden – etwa Wertverlust oder Nutzungsausfall – können Halter Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen.
- Produkthaftung: Sollte ein Fahrzeug tatsächlich in Brand geraten oder Personen- bzw. Sachschäden entstehen, kann zusätzlich die Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG greifen.
Dr. Stoll & Sauer vertritt bundesweit Verbraucher in zahlreichen Verfahren im Bereich Elektromobilität, darunter Klagen gegen Mercedes, Porsche, Ford und VW. Die Kanzlei empfiehlt betroffenen Mini-Fahrern, den Rückruf ernst zu nehmen und prüfen zu lassen, ob Ansprüche auf Rückabwicklung, Nachbesserung oder Entschädigung bestehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist im E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei möglich.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
E-Mail: Christoph.Rigling@dr-stoll-kollegen.de