Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die SCHUFA erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine sofortige Löschung nach Begleichung der Schulden gefordert hatte. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass negative Einträge, auch wenn sie erledigt sind, bis zu drei Jahre gespeichert bleiben dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Löschung bereits nach 18 Monaten vorgesehen. Neu ist nach Auskunft der ARAG Experten zudem eine Interessenabwägung im Sinne der Schuldner. So muss künftig jeder Einzelfall geprüft werden und der Schuldner kann besondere Umstände vorbringen, die eine schnellere Löschung rechtfertigen (Az.: I ZR 97/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel