ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher entschieden hat, dass bei einer Flugannullierung die Erstattung des Flugticketpreises auch die vom Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Eine genaue Kenntnis der Höhe sei dafür nicht erforderlich (Az.: C-45/24).
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