Das Landgericht Stuttgart hat erneut zugunsten eines von Dr. Stoll & Sauer vertretenen Mercedes-EQA-Käufers entschieden. Mit Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26, verurteilte das Gericht die Mercedes-Benz AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Mercedes EQA 250+. Neben einer Zahlung von 23.797,17 Euro – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – muss Mercedes den Kläger von seinen noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen. Grund für die Rückabwicklung ist das erhöhte Brandrisiko der Hochvoltbatterie.

Für Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil vor allem deshalb interessant, weil es zeigt, wie eine Rückabwicklung bei einem finanzierten Elektrofahrzeug aussehen kann. Verbraucher müssen sich nach Auffassung des Gerichts nicht darauf verweisen lassen, einen erheblich in seiner Nutzung eingeschränkten EQA weiterzufinanzieren und auf einen späteren Batterietausch zu warten. Betroffene können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Mercedes EQA 250+ für knapp 59.000 Euro über Mercedes-Benz Bank finanziert

Der Kläger kaufte den Mercedes EQA 250+ im Jahr 2023 für 58.745,06 Euro. Er zahlte 13.000 Euro an und finanzierte die restlichen 45.745,06 Euro über die Mercedes-Benz Bank AG. Einschließlich der Finanzierungskosten belief sich der vorgesehene Bruttodarlehensbetrag auf 51.712,91 Euro.

Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug vom KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Hintergrund war ein mögliches Kurzschlussrisiko innerhalb der Hochvoltbatterie, das zu einem Brand führen kann.

Mercedes setzte zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Der Kläger ließ die Maßnahme durchführen. Nachdem aus seiner Sicht weiterhin Mängel bestanden, forderte er Mercedes im Juli 2025 unter Fristsetzung zur Abhilfe auf und erklärte anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mercedes lehnte diesen ab.

Zweiter Rückruf: Batterie soll komplett ausgetauscht werden

Im Februar 2026 folgte ein weiterer KBA-Rückruf mit dem Code 4794004. Die Maßnahme ging deutlich über das zuvor installierte Software-Update hinaus: Die Hochvoltbatterie sollte nun vollständig ausgetauscht werden.

Mercedes teilte dem Kläger im März 2026 selbst mit, dass die bisherigen Maßnahmen das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt hätten. Bis zum Austausch der Batterie galten deshalb erhebliche Nutzungseinschränkungen:

  • Die Hochvoltbatterie sollte nicht über 80 Prozent geladen werden.
  • Der EQA sollte ausschließlich im Freien geparkt werden.
  • Die Hochvoltbatterie sollte vollständig ersetzt werden.
  • Die dafür erforderlichen Teile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

Gerade diese Einschränkungen spielten für die Entscheidung des Landgerichts eine zentrale Rolle.

Gericht sieht konkretes Sicherheitsrisiko und nicht nur allgemeine Batteriegefahr

Mercedes hatte argumentiert, aus einem Produktsicherheitsrückruf folge noch kein Sachmangel. Zudem bestehe bei wiederaufladbaren Batterien grundsätzlich ein theoretisches Brandrisiko.

Das überzeugte das Landgericht Stuttgart nicht. Nach Auffassung des Gerichts geht es gerade nicht um die abstrakte Gefahr, die technisch jeder Batterie anhaften kann. Entscheidend sei vielmehr, dass die Batterie des konkreten Fahrzeugs zu einer Charge gehört, bei der ein besonderes Brandrisiko wegen eines möglichen internen Kurzschlusses besteht.

Für das Gericht sprach insbesondere Folgendes für einen Sachmangel:

  • Mercedes selbst verlangte wegen des Risikos das Parken ausschließlich im Freien.
  • Das zuvor installierte Software-Update hatte das Problem nicht abschließend gelöst.
  • Der notwendige Batterietausch war zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht möglich.
  • Der Käufer konnte selbst nicht feststellen, ob und wann sich das Risiko bei seiner Batterie verwirklichen würde.
  • Die Hochvoltbatterie ist eine wesentliche und kostenintensive Komponente des Fahrzeugs.

Damit lag aus Sicht des Landgerichts ein erheblicher Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor.

Besonderheit des Urteils: Mercedes muss auch die Finanzierung abwickeln

Anders als bei einem vollständig bezahlten Fahrzeug musste das Gericht hier berücksichtigen, dass der Mercedes EQA über die Mercedes-Benz Bank finanziert worden war.

Mercedes wurde deshalb nicht nur zur Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet. Das Unternehmen muss den Kläger zusätzlich von den noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen.

Das Urteil sieht im Einzelnen vor:

  • Zahlung von 23.797,17 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung
  • Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+
  • Freistellung von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG
  • Feststellung einer Schadensersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos
  • Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.796,98 Euro
  • Übernahme der Prozesskosten durch Mercedes

Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 21.864 Kilometern. Das Gericht errechnete daraus eine Nutzungsentschädigung von 2.467,72 Euro und legte für das Elektroauto eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde.

Das Urteil ist nach den Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Unterlagen nicht als rechtskräftig ausgewiesen.

Zwei Urteile am selben Tag gegen Mercedes

Bemerkenswert ist, dass die 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart am selben Tag noch in einem weiteren von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren zur Hochvoltbatterie eines Mercedes EQA 250+ zugunsten des Käufers entschieden hat.

Im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 53 O 3/26 verurteilte das Gericht Mercedes ebenfalls zur Rückabwicklung. Dort muss der Hersteller 51.791,09 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen. Auch in diesem Verfahren wertete das Gericht das konkrete Brandrisiko der Hochvoltbatterie und die daraus folgende Vorgabe, das Fahrzeug nur noch im Freien zu parken, als Sachmangel.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer gewinnen die Entscheidungen dadurch zusätzlich an Bedeutung: Es handelt sich nicht lediglich um eine singuläre Entscheidung zu einer besonders gelagerten Finanzierung, sondern um zwei eigenständige Verfahren mit demselben grundsätzlichen Ergebnis.

EQA-Brand in Speyer unterstreicht Aktualität des Themas

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Sicherheit von Mercedes-Elektrofahrzeugen durch einen Brand in Speyer. Dort geriet am 16. August 2026 ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens auf einem Parkplatz in Vollbrand. Nach Medienberichten und Informationen von Dr. Stoll & Sauer zufolge soll es sich um einen EQA gehandelt haben. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb sicherheitsrelevante Hinweise der Hersteller und des Kraftfahrt-Bundesamts von Verbrauchern ernst genommen werden sollten.

Batterie-Rückrufe sind kein reines Mercedes-Problem

Auch bei anderen Herstellern beschäftigt die Sicherheit von Hochvoltbatterien Verbraucher und Behörden. Rückrufe und rechtliche Auseinandersetzungen gab oder gibt es beispielsweise bei Fahrzeugen von Kia, Ford, Hyundai und Porsche.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits Verfahren rund um Hochvoltbatterien und andere erhebliche Mängel von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Für Verbraucher ist dabei immer der konkrete Einzelfall entscheidend: Rückrufgrund, technische Abhilfemaßnahme, Nutzungsbeschränkungen, Kaufzeitpunkt und Art der Finanzierung können erheblichen Einfluss auf mögliche Ansprüche haben.

BGH-Rechtsprechung zum Mangelverdacht spielt wichtige Rolle

Das Landgericht Stuttgart zieht für seine Entscheidung auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Mangelverdacht heran. Genannt werden unter anderem das BGH-Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24, und das Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. VIII ZR 195/13.

Danach kann für die Annahme eines Sachmangels unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter Verdacht einer gefährlichen Beschaffenheit ausreichen. Das LG Stuttgart überträgt diese Grundsätze auf die Hochvoltbatterie des EQA.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die erhebliche Einschränkung der Fahrzeugnutzung: Wenn der Hersteller selbst verlangt, ein Fahrzeug wegen seiner Batterie bis auf Weiteres ausschließlich im Freien zu parken, spricht dies nach Ansicht des Landgerichts deutlich gegen eine vertragsgemäße und gewöhnliche Nutzbarkeit.

Finanzierte EQA: Verbraucher sollten Vertragskonstellation prüfen lassen

Das neue Urteil zeigt, dass auch eine laufende Finanzierung einer Rückabwicklung nicht grundsätzlich entgegensteht. Betroffene sollten jedoch nicht eigenmächtig Kreditraten einstellen oder Fahrzeuge zurückgeben. Kaufvertrag und Darlehen müssen rechtlich im Zusammenhang betrachtet werden.

Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • ein EQA oder ein anderes Mercedes-Elektrofahrzeug vom Hochvoltbatterie-Rückruf betroffen ist,
  • das Fahrzeug über die Mercedes-Benz Bank oder einen anderen Kreditgeber finanziert wurde,
  • zunächst ein Software-Update durchgeführt wurde,
  • mittlerweile ein vollständiger Batterietausch vorgesehen ist,
  • das Fahrzeug nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll,
  • das Parken in einer Garage nicht mehr möglich oder nicht mehr vorgesehen ist oder
  • weiterhin auf verfügbare Ersatzteile gewartet werden muss.

Dr. Stoll & Sauer sieht in den beiden Stuttgarter Entscheidungen ein wichtiges Signal für betroffene Mercedes-Kunden. Sie zeigen, dass erhebliche Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen bei Hochvoltbatterien kaufrechtliche Konsequenzen bis hin zur Rückabwicklung haben können.

Verbraucher können ihre individuelle Situation kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Die Kanzlei vertritt bundesweit Verbraucher in komplexen Verfahren gegen große Unternehmen und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Auto- und Verbraucherrecht.

Die Kanzleiinhaber Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben im Diesel-Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Rechtsgeschichte geschrieben. Für rund 260.000 Verbraucher wurde ein Vergleich über insgesamt 830 Millionen Euro erzielt. Auch an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und Meta ist die Kanzlei maßgeblich beteiligt.

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