Ein Mann kletterte auf einen Hochsitz, wobei die oberste Sprosse der Leiter brach und er in den Tod stürzte. Daraufhin verklagten seine Lebensgefährtin und seine Tochter die jagdausübungsberechtigten Revierpächter des Jagdbezirkes, in dem sich der Unfall ereignet hatte, auf Schadensersatz und Unterhalt. Ohne Erfolg, wie die ARAG Experten mit einem Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main betonen. Nach richterlicher Ansicht besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Mann den Hochsitz als Unbefugter gar nicht hätte betreten dürfen. Der Hochsitz stehe im Eigentum des Jagdpächters und sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (Az.: 11 U 9/25).

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