Im Gleichschritt Marsch
Es klingt nach einem April-Scherz, ist aber sogar gesetzlich verboten: Mehrere Fußgänger dürfen auf einer Brücke nicht im Gleichschritt gehen (StVO §27 Absatz 6). Auch Festumzüge oder Spielmannszüge, die ohne gleichmäßiges Marschieren zwar kaum denkbar wären, sind über Brücken nicht Mehr