Aktivrentenfreibetrag im Steuerrecht
Kein Progressionsvorbehalt Was darunter zu verstehen ist, kennen Sie vielleicht von Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld: Auf diese Leistungen fällt selbst keine Steuer an, sie sorgen aber dafür, dass anderes Einkommen, das in einem Kalenderjahr bezogen wird, stärker besteuert wird. Mehr

