Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regeln rund um den Urlaub
Nach § 2 des Bundesurlaubsgesetzes haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub, auch Teilzeitkräfte. In den meisten Tarifverträgen ist ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr vorgesehen. Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen ergeben sich auch aus dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), dem Jugendarbeitsschutzgesetz Mehr
