Einkommensgrenzen und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Familienversicherung kommt nur dann in Frage, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen der mitversicherten Person ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet. Für 2026 gelten: Generelle Grenze: 565 Euro Geringfügig Beschäftigte (Minijob): 603 Euro Liegen die Einkünfte über diesen Grenzen, geht Mehr
