Vorteil bei der Sozialversicherung: Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich
Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, profitieren von den Regelungen in der sogenannten Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich. Das gilt auch für Aktivrentner. Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs mit einem Entgelt ab 2.000 Euro fallen dagegen die ganz Mehr

