Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“
Derzeit werden gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Herzpatienten, mit Ausnahme der über 70-jährigen, in die Risikogruppe drei (erhöhte Priorität) eingeordnet. Die Deutsche Herzstiftung (DHS) setzt sich dafür ein, Hochrisikopatienten in Risikogruppe zwei (hohe Priorität) einzuordnen. Mit Hochrisikopatienten sind insbesondere gemeint Herzpatienten Mehr






