TÜV Rheinland: Zu laute Musik im Auto geht auf Kosten der Verkehrssicherheit
Die Scheiben sind heruntergelassen, die Musikanlage ist bis zum Anschlag aufgedreht. Dabei gilt grundsätzlich: Wer als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs ist, muss auf das Hören von überlauter Musik verzichten. Denn neben den Augen sind die Ohren das wichtigste Sinnesorgan Mehr


