
Urteil: Kerzen brennen lassen kann grob fahrlässig sein
Advent, Advent – ein Lichtlein brennt. In der Weihnachtszeit kommt es im Jahresverlauf zu den meisten Wohnungsbränden. Für Schäden am Mobiliar kommt normalerweise die Hausratversicherung auf, für Brandschäden an der Immobilie die Wohngebäudeversicherung. Ein häufiger Streitpunkt kann bei grober Fahrlässigkeit Mehr