Einfachere Vergaben bei Flüchtlingsunterbringung
Weil Nordrhein-Westfalen bei der Unterbringung von Geflüchteten eine besondere Dringlichkeit festgestellt hat, lockert es bis zum 30. Mai 2024 die Vergabe-Richtlinien in diesem Bereich. NRW müsse schnellstmöglich Unterbringungskapazitäten schaffen, heißt es in einem gemeinsamen Erlass aus dem Finanz- und dem Mehr



