Die Ergänzung „geschlechtsspezifischer“ Beweggründe in der Strafgesetzgebung ist zu begrüßen – sie reicht aber in der Praxis nicht aus, um Mädchen und Frauen zu schützen
TERRE DES FEMMES e.V. hat am 24.8. eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an Bundesjustizminister Marco Buschmann geschickt. Darin begrüßen wir die beabsichtigte Änderung: die Ergänzung um „geschlechtsspezifische“ Beweggründe schafft eine rechtliche Grundlage, um Gewalt an Frauen als solche zu benennen und Mehr





