Bundesverfassungsgericht stärkt auch Aufsichtstätigkeit und Medienkompetenzvermittlung der LMS
Als „unverzichtbare Unterstützung der Landesmedienanstalt Saarland“ hat die Direktorin der LMS, Ruth Meyer, die heute veröffentlichte Entscheidung des BVerfG zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab dem 20. Juli 2021 gewürdigt. „Die LMS ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mehr