Kein Vorsteuerabzug bei ausgelagertem Stallbau
Die Möglichkeit, im Rahmen von Trennungsmodellen Vorsteuer abzuziehen, gibt es nicht mehr. Auch für im Bau befindliche Stallungen gilt die neue Rechtslage. Endlich hat sich die Finanzverwaltung zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2018 zum Trennungs- oder Auslagerungsmodell geäußert. Mehr








