Erfreuliche Veränderungen im Kosmetiker-Handwerk
Bereits mit Wirkung zum 01.07.2021 sind alle Kosmetiker*innen in Deutschlands vom ehemals „handwerksähnlichen Gewerbe“ zum „KOSMETIKER-HANDWERK“ aufgestiegen. Der Bundesgesetzgeber hat den gesamten Berufszweig offiziell aus der Liste der „handwerksähnlichen Gewerbe“ (B2) gestrichen und in die Reihe der der „zulassungsfreien Handwerke“ Mehr






