Rückerstattung von Fitnessstudio-Beiträgen
Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während der behördlich angeordneten Schließung in der Corona-Pandemie eingezogen haben, müssen diese zurückerstatten. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz bestätigt. Es schloss auch eine Anpassung des Vertrages dahingehend Mehr






