Vorsicht beim Überholen eines Pferdes
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen eines Pferdes einen Zwei-Meter-Abstand einhalten müssen, auch wenn Reiter und Tiere den Radweg verbotswidrig nutzen. Zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung, aber auch ein Mehr