Thema: Hausrecht
Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte – notfalls mit Gewalt – hindern, in die Mietwohnung zu Mehr





