BGA-Kurzstatement zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
. Zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erklärt die 1. BGA-Vizepräsidentin Ines Kitzing: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung für zahlungsfähige Unternehmen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch bis Jahresende verlängern will. Gesunde Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Pandemie schuldlos in Not geraten Mehr





