Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg: L-Bank kündigt Verzicht auf Nichtzulassungsbeschwerde an – VGH-Urteile vor Rechtskraft
Die L-Bank will nach Angaben des Staatsanzeigers Baden-Württemberg keine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen – damit stehen die verbraucherfreundlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe in den entschiedenen Musterverfahren kurz vor der Rechtskraft. Nach dem Bericht des Staatsanzeigers vom 9. Mehr








