Kündigung nach Videobeweis erlaubt
Wer seine Mitarbeiter per E-Mail-Analyse oder Videoaufzeichnung überwacht, darf das nach Auskunft der ARAG Experten zwar tun, muss die Überwachung aber transparent und nachvollziehbar machen und Datenschutz sowie Löschfristen beachten. Zudem müssen Arbeitgeber Auskunft über die gespeicherten Daten geben, wenn Mehr




