Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung
Ein Sichtschutzzaun stellt keine Einfriedung dar und fällt deswegen nicht unter den Schutz einer Wohngebäudeversicherung, die Einfriedungen erfasst. Ein Mann hatte im konkreten Fall von seiner Wohngebäudeversicherung Ersatz für einen beschädigten Sichtschutzzaun auf seiner Terrasse verlangt. Der Zaun war durch Mehr






