Netflix-Klausel zu Gutscheinen unzulässig
Eine Klausel des Anbieters Netflix zu Gutscheinen ist unzulässig. Konkret ging es um die Regelung, wonach eine Kündigung erst wirksam werden sollte, wenn vorhandenes Restguthaben vollständig verbraucht ist. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) benachteiligt diese Praxis Verbraucher unangemessen. Denn je Mehr



