Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten nicht kündigen allein mit der Begründung, der Mitarbeiter – hier eines Onlineshops – habe während der Arbeitszeit Kleidung über eBay in privater Angelegenheit verkauft.

Der Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter mit der Begründung, dieser habe ihm hiermit Konkurrenz gemacht!

Hiergegen wehrte sich der Mitarbeiter mittels einer Kündigungsschutzklage – welche häufig Erfolg hat – und obsiegte vor dem Arbeitsgericht Koblenz. Dieses erklärte die Kündigung als rechtswidrig.

Gegen das Urteil legte der beklagte Arbeitgeber (Shopbetreiber) Berufung zum Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ein. Dies freilich erfolglos. Das Landesarbeitsgericht folgt der Linie des Arbeitsgerichts und gab dem Arbeitnehmer erneut Recht.

Dies mit der Begründung, es sei nicht bewiesen, dass der Arbeitnehmer erhebliche Zeit für seine eBay-Verkäufe verbracht habe. Die Kündigung sei daher unverhältnismäßig.

Hinzu kam, dass der Onlineshop Haushaltsware verkaufte, der Arbeitnehmer hingegen Bekleidung.

Der Arbeitgeber hätte vorliegend zuerst abmahnen müssen, so die Richter. Stattdessen erklärte er sofort die Kündigung. Auch hier zeigt sich: Arbeitnehmer haben exzellente Chancen, bei übereilter Kündigung seitens ihres Arbeitgebers hiergegen erfolgreich vorzugehen. Diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung gilt es in derart existenziellen Fragen zu nutzen.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Arbeitnehmer in Kündigungsschutzangelegenheiten gegenüber Arbeitgebern bundesweit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.