Wer in Untersuchungshaft sitzt, ist noch lange kein Straftäter. Die Untersuchungshaft ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Sie kann nur durch einen Richter per Haftbefehl angeordnet werden. Aus vielen amerikanischen Krimiserien wissen wir, dass man im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ganz schnell wieder auf freien Fuß kommen kann – vorausgesetzt man ist solvent. Dann zahlt man eine saftige Kaution und darf das Gefängnis wieder verlassen. So eine Regelung ist auch bei uns möglich, so ARAG Experten. Die Grenzen dafür sind aber weit enger gesteckt als bei Columbo, CSI & Co.

116a StPO – Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
In den USA ist Freiheit gegen Kaution ein Standardfall. Nur bei schwersten Taten und entsprechender Straferwartung wird Untersuchungshaft ohne Kaution angeordnet. Dementsprechend gibt es dort sogar staatlich zugelassene Kautionsbüros. Diese finanzieren dem Beschuldigten die Kaution vor, gegen eine Gebühr von zehn bis 15 Prozent. Hält sich der Beschuldigte nicht an seine Verpflichtungen, wird er dann aber auch doppelt verfolgt: von der staatlichen Polizei und den privaten Kopfgeldjägern der Kautionsbüros. Bei uns existiert so ein Geschäft um die Strafkaution nicht. Was schon daran liegt, dass diese bei uns sehr viel seltener Anwendung findet. Zwar kennt auch das deutsche Recht so ein Verfahren. Aber deutsche Gerichte sind eher zurückhaltend, wenn es darum geht, einen Angeklagten nach der Strafprozessordnung (StPO) gegen Geld frei zu lassen.

Haftgrund Fluchtgefahr
Der weitaus wichtigste Haftgrund ist die Fluchtgefahr. Ob U-Haft oder nicht, darüber entscheidet meist die Frage, in welchen Verhältnissen der Betroffene lebt. Hat er Familie, einen festen Arbeitsplatz oder andere soziale Bindungen? Eine hinterlegte Kaution spielt nach Ansicht der Mehrheit der deutschen Juristen keine so entscheidende Rolle. Strafkautionen werden von Gerichten bei uns meist nur akzeptiert, wenn die Haftfrage zweifelhaft ist. Dann kann es in der Tat nicht schaden, wenn der Betroffene, seine Angehörigen oder Freunde noch einen gewissen Geldbetrag hinterlegen. Bei Fluchtgefahr setzen die Gerichte aber eher darauf, dass Beschuldigte ihren Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden oder eben doch in U-Haft müssen.

Regeln im Ausland
In zahlreichen Ländern, auch innerhalb Europas, ist die Haftpraxis wesentlich rigider als in Deutschland. Mitunter reicht bereits ein Verkehrsunfall mit Personenschaden aus, um den Fahrer bis zum Abschluss des Verfahrens hinter Gitter zu bringen. Dabei kann eine Kaution auch im Ausland teilweise viele tausend Euro betragen. Oft verlangt die Justiz in anderen Ländern auch eine Vorauszahlung auf die Verfahrenskosten und eine mögliche Strafe. So kommen schnell Beträge von 10.000 bis 75.000 Euro zusammen, in Einzelfällen auch mehr. Wer gerne ins Ausland verreist, sollte sich daher überlegen, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, um neben den Verfahrens- und Anwaltskosten auch ein Darlehen für eine Strafkaution abzudecken. Neben der Höhe der Deckungssumme sollte man laut ARAG Experten darauf achten, dass der Schutz weltweit gilt. Manche Rechtsschutzversicherungen bieten eine Strafkaution nur für Europa und die „Anliegerstaaten des Mittelmeeres“ an.

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