Ab Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Diese Rechtsnormen sollten stets auf dem neuesten Stand sein. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungs-widrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Mehr



