Hausverkauf an Pflegerin – Pech für die Erben
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einem Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Verkäufer und eine Pflegeverpflichtung für die Erwerberin, führt der Tod des Verkäufers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zu einem Zahlungsanspruch der Erben zum Ausgleich für das infolge des Todes Mehr