Für ca. 100.000 geschädigte Kreditnehmer von Fremdwährungsdarlehen gibt es neue Hoffnung!

Höchstrichterliche Urteile eröffnen Möglichkeiten, den entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen bzw. zu mindern. Spezialisierte, erfahrene Anwälte bieten Bankkunden die Chance, ihren Fremdwährungskredit zu widerrufen oder Schadensersatz wegen Falschberatung zu fordern. Dies hat der EuGH bestätigt. Zu dem höheren Schuldendienst verlangen viele Banken zusätzliche Sicherheiten für den laufenden Fremdwährungskredit. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind meistens entsprechende Regeln vorgesehen. Der EuGH hat jedoch die Rechte von Verbrauchern erheblich gestärkt. An die Aufklärung der Bankkunden hat das Gericht hohe Ansprüche gestellt. Bei nicht ausreichender, nachweisbarer Aufklärung über die besonderen Risiken von Fremdwährungsdarlehen, muss die Bank das komplette Darlehen auf Euro-Basis neu berechnen und das Risiko übernehmen.

Viele Banken hatten das Fremdwährungsdarlehen als „günstige Alternative“ angeboten. Auf die erheblichen Risiken wurde selten in ausreichender Dringlichkeit hingewiesen. Auch die nach der gesetzlichen Neuregelung oft fehlerhaft formulierten Widerrufsbelehrungen geben Möglichkeiten den gesamten Vertrag zu widerrufen.

Da es sich meist um Kredite von mehr als 100.000 € handelte, ist der eingetretene Schaden für den einzelnen Bankkunden erheblich. Trotzdem sollte ein Widerruf oder eine Schadenersatzforderung von bereits in dieser Problematik erfolgreichen Anwälten geprüft werden.

Die Interessengemeinschaft Fonds e.V. (IGFeV.de) prüft und hilft bei der Auswahl geeigneter Anwälte. Sie nimmt aber keine Rechtsberatung vor.

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