
Hygieneaudits für Lebensmittelunternehmen
Zur Erinnerung: Das Produkthaftungsgesetz gilt, wie für andere Handelsbereiche, auch für die Lebensmittelbranche. Das Besondere daran ist, dass der Lebensmittel-Inverkehrbringer in der Beweislast ist, d. h. Lebensmittelunternehmer in der Produktion, im Handel oder auch in der Gastronomie müssen im Ernstfall Mehr