Instandhaltungs- und Reparaturkosten übernimmt das Jobcenter nur für selbstbewohntes Wohneigentum. Andere Unterkunftsformen wie Boote gehören nicht dazu, entschied laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Deswegen habe ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Sanierung eines Segelbootes (Az.: L 15 AS 96/19).

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