Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erwartet, dass das Land den erst Montag vorgestellten Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ trotz der heutigen Beschlüsse auf Bundesebene konsequent und lageangepasst umsetzt.

Bund und Länder dürfen die Verantwortung für die Bewältigung der Corona-Krise nicht auf die kommunale Ebene abschieben. „Die Kommunen können nicht Lückenbüßer sein, weil sich Bund und Ländern nicht (mehr) einigen können“, fasste Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zusammen: „Wichtig ist in zentralen Fragen ein abgestimmtes Vorgehen auf Landesebene oder zumindest auf regionaler Ebene. Man kann eine Pandemie nicht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bekämpfen.“

Kritisch bewerten die niedersächsischen Kommunen die vorgesehene Regelung, wonach die Länder sicherstellen müssen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein „konsequentes Beschränkungskonzept“ umsetzen müssen. „Ein solches Vorgehen allein ist nicht zielführend. Das Virus hält sich nicht an Kreisgrenzen. Die Gefährdungslage und eventuelle Beschränkungen müssen mindestens regional bewertet werden. Wir können auch nicht nachvollziehen, auf welcher Basis diese Zahl ermittelt wurde. Hier besteht hoher Gesprächsbedarf“, so Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Würden unterschiedliche Strategien verfolgt, entstünde ein nicht steuerbarer „Corona-Tourismus“ zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten. „Die Akzeptanz der Bevölkerung würde dadurch erheblich leiden“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

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