Kanzlei Müller Radack Schultz zur geplanten Einschränkung bei Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen: Teilungserklärung jetzt beurkunden
Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen soll in Zukunft eingeschränkt werden. Nach dem geplanten Gesetz soll das bisher nur für Milieuschutzgebiete geltende Umwandlungsverbot ausgeweitet werden. Die Länder sollen ermächtigt werden, das Umwandlungsverbot auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erstrecken. Dr. Mehr







