ARAG Experten weisen Katzenbesitzer darauf hin, dass es durchaus von der zuständigen Kommune untersagt werden kann, die lieben Stubentiger im Hof des Hauses zu füttern. Zumindest, wenn sich andere Nachbarn dadurch gestört fühlen oder die begründete Angst haben, dass durch den Geruch des Katzenfutters Ratten angelockt werden könnten. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem die Besitzerin mehrerer Stubentigers die Tiere im Hof fütterte, weil Katzen und Fressnapf ihre kleine Küche blockierten. Keine gute Idee, wie die Behörde zu Recht befand (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 A 12111/00.OVG).

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