Stiftungsdirektor und Landtagsvizepräsident Karl Freller begrüßt das gestrige Urteil des Landgerichts München gegen den rechtsextremen Aktivisten und Videoblogger Nikolai Nerling: „Mit dem Urteil wurde ein klares und eindeutiges Zeichen gesetzt. Die Leugnung von Nazi-Verbrechen, Hass und Verachtung dürfen in unserer Gesellschaft keine Chance haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KZ-Gedenkstätte Dachau danke ich ausdrücklich für ihr entschiedenes Vorgehen!“„Es ist unbestreitbar, dass die nationalsozialistischen Verbrechen stattgefunden haben!“, so Freller weiter, „Wir dürfen es zu keiner Zeit dulden, dass der Holocaust von Teilen der Gesellschaft verleugnet oder gar verharmlost wird. Volksverhetzung steht unter Strafe. Nicht umsonst existiert Paragraph 130, Absatz 3, in unserem Strafgesetzbuch. Unsere Pflicht ist es, den Opfern des Holocaust mit tiefem Respekt zu gedenken und den Überlebenden mit großer Hochachtung zu begegnen. Die KZ-Gedenkstätte Dachau – wie auch andere KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland – ist ein maßsetzender Ort des Gedenkens. Sie ist zugleich eine internationale Stätte der Bildung und Begegnung. In keiner Weise dürfen hier rechtsradikale Auftritte geduldet oder gar junge Menschen eingeschüchtert oder davon abgehalten werden, sich mit dem Thema Holocaust auseinanderzusetzen. Die Aufarbeitung des Holocaust fungiert als ein Mittel gegen den waltenden Antisemitismus.“Am Donnerstag, den 26. November 2020, und am Freitag, den 27. November 2020, fand vor dem Landgericht München die Berufungsverhandlung gegen Nikolai Nerling statt. Das Landgericht München sprach Nerling letztlich schuldig und verurteilte diesen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (150 Tagessätze). Vom Vorwurf des Hausfriedensbruches wurde er freigesprochen. Sein Kameramann erhielt wegen Hausfriedensbruch eine Geldstrafe, die sich auf 1500 Euro beläuft (50 Tagessätze). Nerling war bereits Ende des letzten Jahres verurteilt worden, bei seinem Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau, den Holocaust geleugnet zu haben. Er hatte dieses Urteil nicht angenommen und sich dagegen gewehrt.
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