Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne vorher die Polizei und seine Kaskoversicherung zu informieren, riskiert nach Auskunft der ARAG Experten seinen Kaskoschutz. Fahrer sind dazu verpflichtet, die Wartezeit einzuhalten, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegt ist. In einem konkreten Fall war ein Fahrer mit Tempo 100 auf der Autobahn unterwegs und ohne Fremdeinwirkung mit der Leitplanke kollidiert. Er konnte allerdings weiterfahren. Nachdem er auf dem nächsten Rastplatz den Schaden genauer begutachtete, kam er zu dem Entschluss, seine Fahrt bis zum Ende fortzusetzen. Als er den Schaden erst vier Tage später seiner Versicherung meldete, weigerte diese sich, die Kosten von über 20.000 Euro an Fahrzeug und Leitplanke zu übernehmen. Am Ende blieb der Fahrer auf dem Schaden sitzen. Sein Argument, am Unfallort auf der vielbefahrenen Autobahn sei es zu gefährlich gewesen zu warten, ließen die Richter nur bedingt zu. Zumindest vom Rastplatz aus hätte er den Schaden anzeigen und auf die Polizei warten müssen. Vier Tage später war eine wesentliche Feststellung zum Versicherungsfall – z. B. wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat oder ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war – nur noch schwer möglich (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 235/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel