Der NABU begrüßt, dass der Senat zwei Jahre nach der Einigung zur NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ endlich verabschiedet hat. Der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ zwischen Behörden, Bezirken und Landesbetrieben war ein wesentlicher Punkt der insgesamt 20 Petita, die im Rahmen der Einigung zwischen NABU und Bürgerschaft 2019 ausgehandelt wurden.

Insgesamt ist der NABU zufrieden mit Gesamtergebnis der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. „Mehr Personal in den Verwaltungen, mehr finanzielle Mittel für praktischen Naturschutz in der Stadt, mehr Monitoring in der Umsetzung, mehr Aufmerksamkeit für Stadtgrün, Stadtklima und Lebensqualität in Politik, Verwaltung und Gesellschaft: das ist eine echte Chance für eine dauerhafte Stärkung von Natur und Artenschutz im urbanen Raum“, sagt Malte Siegert. Am nun beschlossenen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ übt der NABU dennoch Kritik.

Weil sowohl die Bezirke als auch die Stadtentwicklungsbehörde den Prozess für den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ blockierten und in den Verhandlungen verbindlich gemachte Zugeständnisse torpedierten, musste der NABU bei Bürgermeister und Behörden mehrfach anmahnen, den Vertrag endlich umzusetzen. „Zudem war nicht angedacht, dass Behörden und Bezirke das zwischen NABU und Bürgerschaft ausgehandelte Ergebnis in weiteren Verhandlungen, an denen wir nicht beteiligt waren, abändern oder abschwächen würden. Gemäß es Bürgerschaftsbeschlusses war die Aufgabe des Vertrages die Grünentwicklung entlang der Ziele des Beschlusses zu entwickeln – ein Interpretationsspielraum ergibt sich für die Verwaltung, die ihrer Funktion nach politische Vorgaben lediglich umsetzen soll, eigentlich nicht. Hier hätten wir erwartet, dass der Senat, der sich zur Umsetzung aller Ergebnisse der Volksinitiative verpflichtet hat, voll umfänglich Wort hält“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

So fällt im Ergebnis zumindest der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ als Teil des Gesamtergebnisses „Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten“ hinter die ursprünglichen Zusagen zurück. Der aktuelle Vertragstext sieht jetzt unter anderem vor, dass im sogenannten „Grünen Netz“, das ausschließlich der Erholung und der Natur dienen soll, großflächiger gebaut werden darf als zwischen Bürgerschaft und NABU abgesprochen. Denn in der Anlage waren nur wenige Vorhaben definiert. Zudem wurde das Ausgleichserfordernis für anfallenden Grünverlust reduziert. „Wenn Grünerhalt wirklich ein wichtiges politisches Ziel des Senats ist, dann hätte es um die Frage der Kompensation überhaupt keine Diskussionen geben dürfen“, sagt Dr. Christian Gerbich, Naturschutzreferent beim NABU Hamburg. Bei dem primären Ziel der Stadtentwicklung, mit der Wohnungswirtschaft jährlich 10.000 Wohnungen zu bauen, habe der Erhalt des Hamburger Grüns zur Erholung der Bevölkerung, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie zur Milderung der Folgen des Klimawandels politisch wie planerisch noch immer nicht die gleichrangige Bedeutung.

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