Der NABU Schleswig-Holstein kritisiert, dass in diesem Jahr nach dem Frühjahr nun im August bereits zum zweiten Mal in großer Zahl Glasaale in Gewässer des Landes ausgesetzt werden. Der NABU wirft dem Land vor, den Aalbesatz, der einzig als Arterhaltungsmaßnahme zulässig ist, zur wirtschaftlichen Förderung der Fischerei einzusetzen.

Die lokalen Fischereibetriebe erklären nach jeder Besatzaktion, dass die Erhaltungsmaßnahme funktioniere, denn es gäbe wieder mehr Aale in den Gewässern. Seit nunmehr 10 Jahren werden jährlich viele hunderttausend Jungaale in die Gewässer entlassen.

Faktisch ist jedoch eine zur Arterhaltung notwendige Rückwanderung der Tiere ins Laichgebiet vor Florida, geschweige denn eine Rückkehr von Aalen in die schleswig-holsteinische Ostsee, nicht nachweisbar, wie wissenschaftliche Untersuchungen mit besenderten Aalen belegen. Vermutlich haben die Aale, deren Vorfahren ursprünglich von Frankreich aus in die Laichgewässer gezogen sind und die dort heute im Zuge der Glasaalfischerei für Jungaal-Besatzmaßnahmen vor der dortigen Küste weggefangen und nach Schleswig-Holstein verfrachtet werden, keine innere ‚Peilung‘, wie sie von der Ostseeküste wieder zurück in ihr Laichgebiet im Atlantik kommen können. Zudem gelangen große Fänge von Glasaalen illegal in den internationalen Handel.

Der Aal, der in seiner Urform seit 200 Mio. Jahren existiert, ist vom Aussterben bedroht.  Sein Bestand ist in den Jahren 1980 – 2000 um 99 % zurückgegangen. Wesentlich ist, dass Aale zur Reproduktion eine viele Tausend Kilometer lange Strecke in die Sargassosee vor Florida zurücklegen müssen, um Nachwuchs zu bekommen. Die hier ausgesetzten Glasaale wurden dabei sämtlich aus Gewässern vor der westeuropäischen Küste entnommen, wo sie zumindest noch eine Chance auf Wanderung und somit Arterhaltung gehabt hätten. Entsprechend kritisch stellt sich der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) gegen Besatzmaßnahmen auf.

Der Rat der EU resumiert im Januar 2020 in seine „Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern: „Was den Bestand des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) betrifft, so hat der ICES empfohlen, alle die Sterblichkeit beeinflussenden anthropogenen Faktoren, einschließlich gewerblicher Fischerei und Freizeitfischerei, auf null zu reduzieren oder möglichst nahe bei null zu halten. […]“ Schleswig-Holstein begrenzt jedoch nur die Länge von genutzten Aalen. Ansonsten dürfen die vom Aussterben bedrohten Tiere weiterhin gefangen werden, während in vielen anderen an die Ostsee grenzenden Staaten als Reaktion auf die schlechte Situation starke Einschränkungen und Verbote bestehen.

Es ist zweckmäßig, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der ganzen Union beizubehalten und daher auch für die Unionsgewässer des ICES-Gebiets (…) eine Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten für alle Fischereien auf Europäischen Aal in allen Lebensstadien beizubehalten,“ besagt die EU-Verordnung. Fast alle Ostseeanrainer folgen dem, viele haben die Schonzeiten sogar ausgeweitet. Einzig Schleswig-Holstein weist keinerlei Schonzeiten für den Aal nach und präsentiert sich so als Schlusslicht beim Artenschutz.

Der NABU Schleswig-Holstein fordert das Land auf, den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung sowie dem guten Beispiel anderer EU-Staaten folgend die bestandsgefährdende Fischerei auf den aussterbenden Europäischen Aal sowie die kritischen und für den Arterhalt unnützen Besatzmaßnahmen einzustellen.

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