Erbe und Testament: Einsatz einer Pflichteilsstrafklausel
Viele Paare und Ehepaare entscheiden sich für die testamentarische Gestaltung des sogenannten „Berliner Testamentes“, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Erst wenn beide Eltern verstorben sind, sollen die Kinder erben. Hiervon unberührt bleibt jedoch der Pflichtteilsanspruch der Mehr




