Die MEG Milch Board w. V. hat nach der Beschwerde an das Bundeskartellamt zusätzlich eine Eingabe an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerichtet. Auch hierin geht es um die inflationsbedingte Milchgeldkürzung der Arla-Gruppe gegenüber ihren Milchlieferanten.

Die BLE ist zuständige Stelle für die Verfolgung von unfairen Geschäftsgebaren im Sinne des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG), das die Richtlinie der Europäischen Union gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umsetzt und am 09.06.2021 in Kraft getreten ist. Aus Sicht der MEG Milch Board w. V. stellt die Kürzung der Auszahlungspreise wegen angeblich gestiegener Kosten eine unlautere Handelspraktik dar, da es unzulässig ist, dem Lieferanten einseitig allgemeine Kostensteigerungen aufzubürden.

Über MEG Milch Board w.V.

Die MEG Milch Board w. V. ist die im Jahr 2007 gegründete Erzeugerorganisation der Milchbäuerinnen und -bauern in Deutschland. Staatlich genehmigt wurde die Gemeinschaft von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Sie ist anerkannte Agrarorganisation.

Ziel der MEG Milch Board w. V. ist es, die Bündelung der Milchbauern weiter voranzutreiben, um diesen den Zugang zum Wettbewerb innerhalb der Lebensmittelkette zu ermöglichen.

Besondere Satzungsaufgabe ist die Ermittlung der Produktionskosten unter Einbeziehung eines plausiblen Einkommensansatzes und unter Berücksichtigung des eingesetzten Kapitals für Boden und Pacht.

Die MEG Milch Board w. V. fordert die Umsetzung einer vertragsgebundenen Milchvermarktung, die in der RoadMap Milch & Markt beschrieben ist.

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