Haakon Herbst: "Wir brauchen Planbarkeit für zu erwartende Corona-Maßnahmen. Und genauso eine Planbarkeit hinsichtlich angemessener staatlicher Unterstützungen!"

In einem Brief an Ministerpräsident Wüst fordert der DEHOGA NRW neben mehr "Planbarkeit" den Verzicht auf die Einführung flächendeckender 2G+-Regelungen oder einen Lockdown. Die Impfkampagne muss schnellstmöglich hochgefahren und ausgebaut werden.

Im Mittelpunkt der Forderungen von Gastronomen und Hoteliers zwischen Rhein und Weser steht immer noch der Verzicht auf Verschärfungen von Corona-Maßnahmen wie die flächendeckende Einführung von 2G+-Regelungen oder ein Lockdown. "Verschärfungen – z.B. die Einführung flächendeckender 2G+-Regelungen, würden einen wirtschaftlichen Betrieb in vielen Restaurants oder Cafés unmöglich machen", betont Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der öffentlich geführten Diskussionen um Kontaktbeschränkungen und der damit einhergehenden Verunsicherung von Gästen und Firmen ist bereits das Geschäft mit Weihnachtsfeiern und anderen Veranstaltungen nahezu völlig zusammengebrochen. Die Branche geht davon aus, dass auch Spontanbesuche in Restaurants oder Cafés bei weiteren Zugangsbeschränkungen weniger würden, was einen Quasi-Lockdown bedeutete.

Nach der überfallartigen Schließung von Clubs und Diskotheken zum 4. Dezember wiederholen Gastronomen und Hoteliers eine weitere Forderung an die Landesregierung: mehr Planbarkeit unternehmerischer Entscheidung aufgrund von Corona-bedingten politischen Entscheidungen. "Wir sind keine „Licht an-Licht aus-Branche“, die mal eben schließt und wieder öffnet. Wir planen mit Personal, das man nicht einfach zu Hause bleiben lassen kann und mit Waren, die häufig verderblich sind. Kurzfristigste Regelungen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken sind inakzeptabel. Schon jetzt steigt die Verunsicherung in der Branche, dass es kurz vor Weihnachten doch zu weiteren Verschärfungen kommen könnte, die wieder zu kurzfristig „mitgeteilt“ werden", so Herbst. Dieser Zustand sei für die Branche – Unternehmer wie Beschäftigte – untragbar, weil er Planungen pulverisiere und weitere Verunsicherung und Frust zurückließe. "Wir wünschen uns deshalb, dass im Rahmen der NRW-Corona-Politik von „Maß und Mitte“, die wir immer begrüßt haben, das Kriterium „Planbarkeit“ hinzugefügt wird", so Herbst.

Die sehr angespannte wirtschaftliche Situation in vielen Betrieben zum Jahresende, die sich bis tief ins neue Jahr auswirken wird, macht zudem weitere staatliche Unterstützungen notwendig. Das gilt für die gesamte Branche nicht nur für die bereits jetzt geschlossenen Clubs und Diskotheken. Der DEHOGA fordert deshalb in diesem Zusammenhang:

  • Es darf zu keinen weiteren Verschärfungen kommen. Das gilt für einen neuerlichen Lockdown genauso wie für eine flächendeckende Einführung von 2G+-Regelungen.
  • Wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen wegen der pandemischen Rahmenbedingungen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden.
  • Um Existenzen und Arbeitsplätze zu retten, muss bei den Corona-Hilfen massiv nachgebessert werden. Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe müssen in dieser herausfordernden Situation die notwendige Unterstützung erfahren, auch in Bezug auf ihre Aushilfen, die nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld kommen. Existierende Förderlücken müssen geschlossen werden. Dies gilt für das gesamte Gastgewerbe, aber vor allen Dingen für Clubs und Diskotheken, die seit letzten Samstag auf unbestimmte Zeit geschlossen sind. Der gesetzliche Rahmen muss bereits jetzt bis Juni 2022 nicht nur verlängert, sondern deutlich erweitert werden. Das Jahresendgeschäft in der Gastronomie dient dem Aufbau von notwendigen Kapitalreserven für die umsatzschwachen Monate. Deswegen fordern wir eine Ergänzung der Überbrückungshilfen, um eine auskömmliche Umsatzausfallentschädigung auf Grund der jetzt wieder und durch die öffentlich geführte Diskussion verursachte härtere Betroffenheit der Branche, auch für Unternehmen, die ab November 2020 gegründet wurden.
  • Der Eigenkapitalzuschuss wie auch die Personalkostenpauschale sind bei der Überbrückungshilfe III Plus für November und Dezember sowie bei der Überbrückungshilfe IV ab Januar zu erhöhen. Ist dies rechtlich nicht möglich, so ist dies anderweitig zu kompensieren.
  • Dass Unternehmen bei der Überbrückungshilfe IV nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen sollen und nicht mehr wie bisher zu 100 Prozent, stößt auf massive Kritik des DEHOGA. Der Verband fordert die Rückkehr zur alten Regelung.
  • Schließlich fordern wir auch im neuen Jahr die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden. Die Geltendmachung der Lohnkosten für alle Mitarbeiter, die nicht unter KUG fallen, muss daneben ab und in folgenden Ü-Hilfen möglich gemacht werden.
  • Parallel braucht es zu allen Maßnahmen eine massive Beschleunigung und Professionalisierung der Impfkampagne ebenso wie die Ausweitung der Testkapazitäten.

"Wir brauchen Planbarkeit hinsichtlich zu erwartender Corona-Maßnahmen. Wir brauchen aber genauso eine Planbarkeit hinsichtlich angemessener staatlicher Unterstützungen. Ohne die bleibt vom bisher Erreichten wenig übrig", so Herbst abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEHOGA Nordrhein-Westfalen
Hammer Landstraße 45
41460 Neuss
Telefon: +49 (2131) 7518-200
Telefax: +49 (2131) 7518-101
http://www.dehoga-nrw.de

Ansprechpartner:
Thorsten Hellwig
Pressesprecher
Telefon: +49 (2131) 7518-140
Fax: +49 (2131) 7518-101
E-Mail: hellwig@dehoga-nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel