Der Städte- und Gemeindebund zeigt sich irritiert über die Wortwahl und Zielrichtung, mit der das neue Krankenhausgesetz für Niedersachsen über die Medien eingeführt wird. „Wenn beide Regierungsparteien als erstes die Notwendigkeit von Krankenhausschließungen im größeren Umfang betonen, sollte die Landesregierung auf der anderen Seite ein verlässliches und ausfinanziertes Gegenmodell insbesondere für die ländlichen Räume präsentieren!“, so Präsident Trips heute in Hannover. Die Enquetekommission habe stets betont, dass es um die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem auch in der Fläche gehe. Die Wichtigkeit hierzu sei insbesondere in Coronazeiten deutlich geworden. „Wer medizinische Versorgungszentren statt kleiner Krankenhäuser aufbauen will, muss dies auch konzeptionell vorbereiten und ausfinanzieren – beides ist bisher nicht erkennbar!“, so Trips abschließend.
Über Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de

Ansprechpartner:
Dr. Marco Trips
Präsident
Telefon: +49 (511) 30285-51
E-Mail: trips@nsgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel