Seit Montag dieser Woche sind die Corona-Regeln im Handel gelockert worden. Statt 2G reicht es im Einzelhandel nun aus, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung könnte man durchaus als vorübergehende neue Normalität bezeichnen.

Dass das Gastgewerbe in Bezug auf Lockerungen wieder einmal vergessen worden ist, ist nicht mehr hinnehmbar. Deshalb sagen die gastgewerblichen Betriebe hier und jetzt: STOPP! Und sie machen dieses „STOPP“ transparent, indem sie in einer Gemeinschaftsaktion ihre Betriebe oder einen Teil davon im Zeitraum vom 12. Februar bis zum 15. Februar in roter Farbe beleuchten sowie ihre regionalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten in Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.2. ansprechen bzw. anschreiben.

Die Mandatsträger sollen verstehen: Wenn das Gastgewerbe ausblutet, bricht´s dem Ort das Herz.

Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen hat im Rahmen einer Mitgliederumfrage die wichtigsten Forderungen an die Politik erfasst:

  1. Perspektive: Das Gastgewerbe erwartet von der Politik in Bund und Land jetzt keine öffentlichen Überbietungswettkämpfe und Kontroversen zu Lockerungen oder Absagen daran, sondern einen einheitlich verabredeten, verantwortungsvollen und verständlich erklärten Kurs hinein ins Frühjahr.
  1. Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen wäre jetzt nicht nur ein Mut machendes Signal und ein Zeichen der Wertschätzung, sondern eine Maßnahme, die die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt.
  1. Fünfzig Prozent der Betriebe müssen Kurzarbeit anmelden und ab April die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen. Zum Erhalt und der Sicherung der Arbeitsplätze benötigen die Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar aber die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Seit dem 1. Januar werden diese nur zu 50 Prozent erstattet und belasten jetzt schon zusätzlich unsere hart getroffenen Betriebe.
  1. Nach Abschaffung der 2G-Regel im Handel: Abschaffung aller Einschränkungen und Einführung von 3G in der Innengastronomie und der Hotellerie sowie keine Beschränkungen in der Außengastronomie.
  1. Dringende Nachbesserung bei den Wirtschaftshilfen: 52 Prozent Umsatzverlust allein im Januar 2022 und reduzierte Wirtschaftshilfen, die die Fixkosten nicht mehr vollständig abdecken. Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses bei der Überbrückungshilfe!
  1. Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke.

Nach Einschätzung des Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen ist der Unmut nach zwei Jahren Ausnahmezustand im Gastgewerbe groß. Existenzen und Arbeitsplätze sind in Gefahr. Das langsame Sterben der Betriebe muss ein Ende haben.

 

Über den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.

Das Gastgewerbe in Hessen: Wirtschafts- und Standortfaktor, Arbeitgeber, „öffentliches Wohnzimmer“ und Herzstück unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Über 18.000 Betriebe mit rund 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hessen: Hotels, Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs & Discotheken, Pensionen, Gasthöfe, Wirtshäuser, Systemgastronomie, Betriebsrestaurants und Caterer.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Str. 6
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 992010
Telefax: +49 (611) 9920122
http://www.dehoga-hessen.de

Ansprechpartner:
Kerstin Junghans
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (69) 284088
Fax: +49 (69) 285247
E-Mail: info@dehoga-frankfurt.de
Julius Wagner
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (721) 99201-15
Fax: +49 (611) 99201-22
E-Mail: wagner@dehoga-hessen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel