Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 Stundenkilometer indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, vorliegen. Dies bedarf nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrunde liegenden Tatsachen (Az.: 3 Ss-OWi 415/22).
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