Dass im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) bei selbst bewohntem Wohneigentum die angemessene Größe von der aktuellen Bewohnerzahl abhängt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eltern ausgezogener Kinder würden nicht diskriminiert, wenn sich dadurch die angemessene Wohnfläche reduziere. Die Vorschrift setze das Bedarfsdeckungsprinzip um, wonach im System der Grundsicherung staatliche Leistungen allgemein nachrangig gewährt werden (Az.:1 BvL 12/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BVerfG .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel