Ein Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer meldete sich am Prüfungstag krank und absolvierte anschließend nach einer „Spontanheilung“ in seinem Arbeitsbetrieb ein intensives Krafttraining. Der Arbeitgeber wurde skeptisch und durfte dem Azubi fristlos kündigen. Das Arbeitsgericht Siegburg glaubte mit Urteil vom 17. März 2022 nicht an eine vom Azubi vorgegebene Spontanheilung. Wenn sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben lässt, um eine Prüfung zu schwänzen, ist das eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. (Az. 5 Ca 1849/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im kostenlosen Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle und wirtschaftliche Lösungen in allen Problemfeldern. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz.

Arbeitsgericht kennt keine Nachsicht mit schwänzenden Azubi

Die Schule zu schwänzen mag für manche ein Kavaliersdelikt aus Kindheitszeiten sein. Bei einem erwachsenen Auszubildenden sieht das jedoch ganz anders aus. Das Arbeitsgericht Siegburg machte das in seinem Urteil deutlich:

  • Ein 24-Jähriger absolvierte eine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer. Als er durch eine schulische Prüfung durchrasselt, erhielt er in einem Nachholtermin über die Dauer von zwei Tagen eine zweite Chance. Allerdings legte er seinem Ausbildungsbetrieb, einem Fitnessstudio, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Kurze Zeit später griff er zu den Hanteln und powerte sich bei einem intensiven Krafttraining im Fitnessstudio seines Arbeitgebers aus.
  • Der Betreiber des Fitnessstudios glaubte seinem Azubi die Krankheit nicht. Wie sollte das schließlich gehen, zu krank für eine Prüfung, aber trotzdem Gewichte zu stemmen? Noch am selben Tag kündigte der Arbeitgeber seinem Azubi fristlos. Er war sich sicher, dass der Auszubildende die Krankmeldung nur als Vorwand sich hat ausstellen lassen, um der Wiederholung der Prüfung zu entgehen.
  • Die Kündigungsschutzklage begründete der Azubi auch damit, dass er zunächst tatsächlich krank gewesen, dann aber "spontan" genesen sei und wieder gearbeitet habe.
  • Das Arbeitsgericht Siegburg glaubte dem Azubi nicht. Er sei nicht krank gewesen und habe nur die Prüfung schwänzen wollen. Der Umstand stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertige die fristlose Kündigung. Kein Arbeitgeber kann es hinnehmen, wenn ihm eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Das Vertrauensverhältnis sei dadurch komplett erschüttert und nicht mehr reparabel. Es sei für den Ausbildungsbetrieb nicht mehr hinnehmbar gewesen, den jungen Mann bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu beschäftigen. Die fristlose Kündigung sei wirksam.

Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Expertise rund ums Arbeitsrecht

Der Fall des schwänzenden Azubis zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr und Stuttgart. Hier vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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