Corona-Soforthilfe: Stundung und Ratenzahlung bei Rückzahlung möglich
Seit Anfang August 2022 verschickt die L-Bank in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe Widerrufs- und Erstattungsbescheide an Unternehmen und Soloselbstständigen. Durch das Rückmeldeverfahren hat sich für die Betroffenen ein Rückzahlungsbedarf ergeben. Bis spätestens 30. Juni 2023 muss das Geld Mehr




