Heute wird in erster Lesung im Bundestag über die sog. Gas- und Wärmepreisbremse beraten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 25. November 2022 verabschiedet.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Wir freuen uns, dass mit der Gas- und Wärmepreisbremse nun die zweite Maßnahme aus der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme umgesetzt wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Energiekrise zu entlasten. Wir begrüßen, dass die Entlastungen, die unsere Unternehmen über die Lieferanten erhalten, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden können. Dies ist sowohl für Mieter als auch Vermieter eine gute und vor allem machbare Lösung.

Allerdings enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung für Vermieter, wonach sie den Entlastungsbetrag verbunden mit dem Namen und der Anschrift der Verbraucher einer zuständigen Bundesstelle übermitteln sollen.

Dies lehnen wir strikt ab. Vermieter sind nicht die Erfüllungsgehilfen der Steuerbehörden. Eine solche Verpflichtung würde einen immensen bürokratischen und IT-mäßigen Aufwand bedeuten. Mit dem Ausweis der Entlastungsbeträge im Rahmen der Betriebs-/Heizkostenabrechnung kommen die Unternehmen ihren Verpflichtungen bereits vollumfänglich nach. Es darf auf gar keinen Fall zusätzlicher Aufwand entstehen, der im genannten Zeitrahmen durch unsere Unternehmen schlicht nicht umsetzbar ist.“

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