Gleiss Lutz erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht: Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Ein Gleiss Lutz-Team war für ein Klägerkonsortium aus der Energie- und Logistikbranche vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 7. Dezember 2021, veröffentlicht am 11. Januar 2022, dass das Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) Mehr



